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Pflichtangaben im Impressum (2025): So bist du rechtlich auf der sicheren Seite

Website-Recht
Von Impressum-Generator.de Rechtstexte von Kanzlei Hasselbach, Bonn Letztes Update:

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Jede Webseite, die online geht, braucht grundsätzlich ein rechtssicheres und vollständiges Impressum. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können teuer werden – Abmahnungen oder empfindliche Bußgelder drohen.

Etwa 90 % aller Webseiten und Blogs fallen mittlerweile unter die Impressumspflicht gemäß Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Deshalb ist es wichtig, dass du genau weißt, welche Angaben du bereitstellen musst, egal ob du Handwerker bist, eine Arztpraxis führst, eine Vereinsseite betreibst oder einfach privat bloggst.

Im folgenden Artikel erfährst du klar und verständlich, was du beachten musst, damit dein Impressum immer auf dem neuesten Stand ist.

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Welche Angaben gehören ins Impressum?

Die Pflichtangaben variieren leicht, je nachdem, wer die Webseite betreibt. Grundsätzlich gehören jedoch folgende Daten immer hinein:

  • Vollständiger Name und Anschrift: Ein Postfach ist nicht ausreichend. Du brauchst eine vollständige ladungsfähige Adresse.
  • Kontaktmöglichkeiten: Neben einer verpflichtenden E-Mail-Adresse benötigst du mindestens eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, beispielsweise eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular. Premium- oder Mehrwertnummern (0900, 0180) sind verboten, eine kostenfreie Rufnummer ist hingegen nicht erforderlich.

Du möchtest deine private Adresse nicht preisgeben?

Auch als Privatperson bist du verpflichtet, eine ladungsfähige Anschrift anzugeben. Ein Postfach allein genügt nicht. Nutzt du dein Zuhause beruflich, könnte die Nutzung einer separaten Geschäftsadresse sinnvoll sein.

Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigen Dienstleistungen

Falls du einer Tätigkeit nachgehst, die behördlich genehmigt werden muss, bist du verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde mit vollständiger Adresse im Impressum zu nennen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG). Dies betrifft z. B. Anwälte, Steuerberater, Immobilienmakler oder Gastronomen.

Registereintragungen angeben

Für Unternehmen, die in einem offiziellen Register (Handels-, Vereins-, Genossenschaftsregister etc.) eingetragen sind, muss das Impressum die genaue Bezeichnung des Registers sowie die entsprechende Registernummer beinhalten (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG). Anbieter aus dem Ausland, die in Deutschland aktiv sind, müssen zusätzlich das ausländische Register aufführen.

Besondere Hinweise für reglementierte Berufe

Personen, die einen reglementierten Beruf ausüben (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure usw.), müssen folgende Zusatzinformationen bereitstellen:

  • Zuständige Kammer
  • Gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und Land der Verleihung
  • Hinweise auf relevante berufsrechtliche Regelungen mit Fundstelle

Diese Infos findest du meist auf der Website deiner Kammer.

Umsatz- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

Wenn du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-ID besitzt, bist du verpflichtet, diese im Impressum zu nennen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG). Du musst diese Nummer jedoch nicht extra beantragen, nur um sie ins Impressum aufzunehmen.

Angaben bei juristischen Personen und Personengesellschaften

Falls du eine juristische Person wie eine GmbH, AG, einen Verein oder eine Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) betreibst, musst du ergänzend folgende Punkte beachten:

  • Rechtsform des Unternehmens
  • Name des vertretungsberechtigten Geschäftsführers oder Vorstands
  • Falls das Unternehmen sich in Liquidation befindet, muss darauf hingewiesen werden.

Redaktionelle Inhalte auf der Webseite

Betreibst du eine Webseite mit journalistischen oder redaktionellen Inhalten, ist die Angabe eines verantwortlichen Redakteurs notwendig (§ 55 Abs. 2 Medienstaatsvertrag). Sind mehrere Personen zuständig, muss klar ersichtlich sein, wer für welchen Inhalt verantwortlich zeichnet.

Folgen bei Missachtung der Impressumspflicht

Das Fehlen oder fehlerhafte Angaben im Impressum haben schwerwiegende Konsequenzen:

  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten (§ 3 UWG)
  • Bußgelder bis zu 50.000 Euro (§ 16 DDG)
  • Auch veraltete Angaben werden geahndet

Deshalb solltest du regelmäßig prüfen, ob alle Angaben aktuell und vollständig sind.

Achte daher darauf, dein Impressum vollständig und aktuell zu halten. Dazu gehören:

  • Vollständige und korrekte Angaben
  • Regelmäßige Überprüfung auf Aktualität
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

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