Impressum für Vereine: wie geht es richtig?(2025)

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Ein eingetragener Verein (e. V.) ist eine juristische Person – also rechtlich selbstständig. Das heißt: Er kann unter seinem Namen Verträge abschließen, vor Gericht ziehen – und auch verklagt werden. Gehaftet wird dabei nur mit dem Vereinsvermögen.
Vor diesem Hintergrund ist klar: Auch Vereinswebseiten brauchen ein Impressum – zumindest dann, wenn sie geschäftsmäßig betrieben werden.
Was das genau heißt, welche Angaben zwingend erforderlich sind und wie du dein Vereinsimpressum abmahnsicher gestaltest, erfährst du hier.
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Impressumspflicht: Gilt sie auch für gemeinnützige Vereine?
Viele eingetragene Vereine verfolgen kulturelle, sportliche oder soziale Ziele. Die zentrale Frage lautet: Müssen auch gemeinnützige Vereine ein Impressum bereitstellen?
Die Antwort lautet in vielen Fällen: Ja. Denn die Gerichte legen den Begriff der geschäftsmäßigen Tätigkeit sehr weit aus. Bereits ein Hinweis auf Spenden oder der Verkauf von Vereinsmaterial kann als geschäftsmäßig gelten – und damit eine Impressumspflicht auslösen.
Was Gerichte sagen: Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Tierschutzverein hatte ein Buch zum Verkauf auf seiner Website angeboten – jedoch ohne vollständige Kontaktdaten im Impressum. Eine ladungsfähige Anschrift sowie ein benannter Vertretungsberechtigter fehlten. Die Folge: Eine Abmahnung durch einen Mitbewerber.
Das Landgericht Essen entschied: Auch gemeinnützige Vereine müssen die gesetzlichen Informationspflichten erfüllen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen anbieten – selbst wenn sie damit keine Gewinne erzielen.
(LG Essen, Urteil vom 18.01.2011)
Die Lehre daraus: Lieber ein vollständiges Impressum anlegen, als eine kostspielige Abmahnung riskieren.
Was muss ins Vereins-Impressum?
Folgende Angaben dürfen in keinem Impressum eines eingetragenen Vereins fehlen:
- Vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Kontaktmöglichkeiten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer (ggf. Fax)
- Vertretungsregelung laut Satzung (z. B. Vorstand oder mehrere Personen)
- Eintrag im Vereinsregister mit Nummer und Gericht
- Verantwortliche Person für redaktionelle Inhalte (mit Anschrift), falls auf der Seite z. B. regelmäßig Artikel erscheinen
Ein Beispiel findest du in unser Impressum-Vorlage für Vereine.
Wo muss das Impressum stehen?
Das Gesetz verlangt, dass ein Impressum auf einer Website leicht zu finden, direkt erreichbar und ständig verfügbar ist. In der Praxis bedeutet das: Verlinke das Impressum auf jeder Seite – am besten im Footer deiner Vereinswebsite.
Praxistipps für dein Vereinsprojekt
Prüfe, ob dein Verein mit seiner Website als „geschäftsmäßig“ gilt – im Zweifel lieber ein Impressum bereitstellen.
- Halte alle Angaben aktuell – etwa bei Adress- oder Vorstandswechsel.
- Achte auf eine gute Sichtbarkeit und Erreichbarkeit des Impressums.
- Schau in eure Satzung, wer den Verein offiziell vertreten darf – das muss korrekt angegeben werden.
- Nutze einen Impressum-Generator, um rechtssicher und ohne Aufwand ein vollständiges Impressum zu erstellen.
Tipp: Viele Abmahnungen entstehen durch einfache Formfehler – diese kannst du mit wenig Aufwand vermeiden.
Ein Impressum-Generator hilft dir dabei, eine rechtskonforme Vorlage zu erstellen.
Was sollte ich noch beachten, um meine Vereinshomepage rechtlich abzusichern?
Das Impressum ist nur ein Baustein. Auch diese Punkte solltest du beachten:
- Datenschutzerklärung: Pflicht bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO!)
- Hinweis auf Werbung: Z. B. bei Affiliate-Links oder Sponsoren
- Cookie-Hinweis: Wenn Analyse- oder Tracking-Tools genutzt werden
- AGB und Widerrufsbelehrung: Wenn über die Website Verkäufe abgewickelt oder Mitgliedsbeiträge online gezahlt werden
Tipp: Es gibt Anbieter, die Vereinsseiten rechtlich absichern – etwa durch Abmahnschutz-Pakete, Hotline-Beratung und Webseiten-Checks.
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