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Impressumspflicht für Apps: Was du als Anbieter wissen musst

Website-Recht
Von Impressum-Generator.de Rechtstexte von Kanzlei Hasselbach, Bonn Letztes Update:

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Ob zum Chatten, Shoppen, Trainieren oder Bezahlen – Apps sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Was viele App-Anbieter dabei übersehen: Auch mobile Anwendungen unterliegen rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Impressumspflicht.

Während Website-Betreiber das in der Regel wissen, herrscht bei App-Entwickler:innen oft noch Unsicherheit. Doch wer eine App mit kommerziellem Zweck betreibt, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen – sonst kann es teuer werden.

Denn laut Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gelten für Apps dieselben Anforderungen wie für Webseiten – sobald sie geschäftlich genutzt werden.

Fehlt ein korrekt eingebundenes Impressum oder ist es nur schwer auffindbar, drohen Abmahnungen oder Bußgelder.

In diesem Beitrag erfährst du, wann ein Impressum für deine App Pflicht ist, wie du es korrekt einbindest und welche Fallstricke du besser vermeidest.

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Wer braucht ein Impressum für seine App?

Apps gelten rechtlich als sogenannte Telemedien. Damit greift das DDG, sobald deine App geschäftlich genutzt wird oder Inhalte für die Öffentlichkeit bereitstellt. Die einzige Ausnahme: rein private Anwendungen ohne wirtschaftlichen Hintergrund.

Kurz gesagt: Sobald deine App der Kommunikation mit Kund:innen dient, Werbung enthält oder Teil eines Geschäftsmodells ist, brauchst du ein Impressum. Darin muss klar stehen, wer verantwortlich ist.

Typische Herausforderungen bei der Umsetzung

Im Gesetz steht, dass ein Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss. In der Praxis ist das auf kleinen Smartphone-Bildschirmen allerdings nicht immer so einfach umzusetzen. Typische Stolperfallen:

  • Begrenzter Platz: Mobile Geräte lassen oft wenig Raum für umfassende Menüs oder rechtliche Hinweise.
  • Unklare Navigation: Wenn sich das Impressum hinter Symbolen oder in Untermenüs versteckt, erfüllt das nicht die gesetzlichen Anforderungen.
  • Offline-Nutzung: Auch ohne Internetverbindung muss das Impressum abrufbar bleiben – etwa bei Apps mit Offline-Funktion.

Gerichtsurteile haben zudem klargestellt: Spätestens nach zwei Klicks muss das Impressum erreichbar sein. Alles andere gilt als unzulässig.

So machst du dein Impressum rechtssicher

Mit ein paar einfachen Maßnahmen lässt sich die Impressumspflicht zuverlässig erfüllen:

  • Klar benanntes Menüelement: Begriffe wie „Impressum“, „Kontakt“ oder „Anbieterinfo“ sind ideal. Vermeide unklare Bezeichnungen wie „Info“.
  • Direkt im Hauptmenü verlinken: So wird das Impressum schnell gefunden – ohne Umwege.
  • Offline verfügbar machen: Bei Apps, die auch ohne Netz funktionieren, muss das Impressum lokal eingebunden sein.
  • Alle Pflichtangaben einfügen: Dazu gehören Name und Anschrift des Anbieters, Kontaktmöglichkeiten und die vertretungsberechtigte Person.

👉 Tipp: Nutze unseren kostenlosen Impressum-Generator, um dir schnell und unkompliziert ein rechtssicheres Impressum für deine App zu erstellen.

Negativbeispiel: WhatsApp

Auch große Player sind nicht vor Fehlern gefeit. So wurde die damalige WhatsApp Inc. vom Landgericht Berlin (Az. 15 O 44/13) gerügt, weil auf ihrer Website wichtige Angaben fehlten – darunter eine ladungsfähige Adresse, eine zweite Kontaktmöglichkeit neben der E-Mail und der Name des Vertretungsberechtigten.

Die Folge: juristischer Ärger und öffentlicher Druck. Das zeigt, wie wichtig ein korrektes Impressum ist – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Fazit und weitere rechtliche Anforderungen

Wer eine App gewerblich betreibt, kommt um ein Impressum nicht herum. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Impressumspflicht gilt auch für Apps – bei gewerblicher Nutzung.
  • Es muss klar sichtbar, direkt erreichbar und dauerhaft verfügbar sein.
  • Auch im Offline-Modus muss der Zugriff möglich sein.
  • Wer gesetzeskonform handelt, schützt sich vor Abmahnungen und Bußgeldern.

Kurzum: Ein korrektes Impressum ist kein Hexenwerk – aber ein Muss für alle, die ihre App rechtssicher betreiben wollen.

Neben der Impressumspflicht gibt es weitere rechtliche Vorgaben, die auch Apps betreffen:

  • Datenschutzerklärung: Pflicht, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden (DSGVO, TTDSG)
  • Kennzeichnung von Werbung: Notwendig bei Affiliate-Links oder gesponserten Inhalten
  • Cookie-Hinweise: Falls Tracking- oder Analyse-Tools verwendet werden
  • AGB und Widerrufsbelehrung: Erforderlich für Online-Verkäufe oder Mitgliedschaftsbeiträge

Spezialisierte Anbieter bieten hierfür zusätzlichen Schutz, etwa durch Abmahnschutz, telefonische Rechtsberatung und die Prüfung deiner Website auf rechtliche Risiken.

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