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Die Impressumspflicht bei Facebook – darauf musst du achten

Website-Recht
Von Impressum-Generator.de Rechtstexte von Kanzlei Hasselbach, Bonn Letztes Update:

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Facebook zählt zu den bedeutendsten Plattformen für Unternehmen, um ihre Dienstleistungen und Produkte einer breiten Zielgruppe vorzustellen. Dennoch unterschätzen viele Nutzer die Notwendigkeit, auch hier ein vollständiges Impressum bereitzustellen.

Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben können schnell rechtliche Konsequenzen, insbesondere Abmahnungen, nach sich ziehen.

Die Pflicht zum Impressum ergibt sich dabei klar aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Sie betrifft alle gewerblich genutzten Online-Angebote – also ausdrücklich auch Profile auf sozialen Netzwerken wie Facebook.

Falls du über Facebook Werbung betreibst oder dein Unternehmen dort sichtbar machst, solltest du unbedingt darauf achten, ein vollständiges und rechtlich einwandfreies Impressum zu hinterlegen, um mögliche rechtliche Schwierigkeiten zu umgehen.

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Wann benötige ich auf Facebook ein Impressum?

Alle geschäftsmäßigen Internetangebote, ob Webseiten, Apps oder Social-Media-Profile, unterliegen laut DDG der Impressumspflicht. Betroffen sind:

  • Unternehmen mit einer eigenen Facebook-Präsenz
  • Freiberufler und Selbstständige, die ihr Angebot über Facebook vorstellen
  • Betreiber von Portalen, die durch Werbung finanziert werden

Private Nutzerprofile bleiben hiervon ausgenommen – allerdings nur, solange damit keine kommerziellen Ziele verfolgt werden. Sobald Werbeeinnahmen generiert oder Dienstleistungen beworben werden, tritt automatisch die Impressumspflicht in Kraft. Um rechtssicher zu sein, müssen alle Impressumsangaben stets vollständig und aktuell gehalten werden.

Gerichtliche Entscheidungen rund ums Facebook-Impressum

Bereits 2011 entschied das Landgericht Aschaffenburg (Az. 2 HK O 54/11), dass ein Impressum auf Facebook zwingend erforderlich ist. Laut Urteil reicht es nicht aus, lediglich unter „Info“ einen Link zum Impressum zu platzieren. Ähnlich urteilte auch das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 136/11).

Eine weitere Herausforderung stellte lange Zeit die fehlende Impressumsfunktion auf Facebook dar. Gerichte empfahlen daher, die vollständigen Impressumsangaben direkt und gut sichtbar auf der Profilseite zu integrieren. Zusätzlich betonte das OLG Hamm bereits 2010, dass das Impressum auch in mobilen Ansichten eindeutig auffindbar sein muss.

Wichtige Tipps zur rechtssicheren Umsetzung

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen und Abmahnungen zu vermeiden, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Vollständigkeit: Dein Impressum muss Name, Adresse, Kontaktinformationen, Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person enthalten.
  • Eindeutige Auffindbarkeit: Das Impressum darf nicht versteckt sein. Ein einfacher Link unter „Info“ ist unzureichend.
  • Mobile Sichtbarkeit: Stelle sicher, dass dein Impressum auch in der Facebook-App leicht zu finden ist.
  • Aktuelle Angaben: Prüfe regelmäßig, ob alle Angaben noch korrekt sind und aktualisiere sie gegebenenfalls.

Nutze am besten einen Impressum-Generator, um dir schnell und kostenlos ein rechtssicheres Impressum für deine Social-Media-Profile zu erstellen.

Weitere Anforderungen beachten

Neben der Impressumspflicht solltest du folgende gesetzliche Vorgaben berücksichtigen:

  • Datenschutzerklärung: Pflicht, sobald über dein Profil personenbezogene Daten erhoben werden (DSGVO, TTDSG).
  • Werbekennzeichnung: Gesponserte Beiträge oder Affiliate-Links müssen klar gekennzeichnet werden.
  • Urheberrecht: Verwende keine fremden Inhalte wie Texte oder Bilder ohne entsprechende Erlaubnis.
  • AGB und Widerrufsbelehrung: Relevant, wenn du über Facebook Produkte oder Dienstleistungen verkaufst.

Zur zusätzlichen rechtlichen Absicherung empfehlen sich spezialisierte Anbieter, die etwa Abmahnschutz, telefonische Rechtsberatung oder eine umfassende Prüfung deiner Web- und Social-Media-Präsenz auf Risiken bieten.

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